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Exabeam wurde im Gartner ® Magic Quadrant™ für SIEM 2025 zum sechsten Mal als führend ausgezeichnet –Mehr lesen

Pilotvereinbarung

LESEN SIE DIESE PILOTVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS IHNEN GELIEFERTE PRODUKT VERWENDEN. DIE BESTÄTIGENDE HANDLUNG DURCH DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS ODER DAS EINREICHEN DES EXABEAM-PILOTBESTELLFORMULARS AN EXABEAM BEDEUTET, DASS SIE DAS PRODUKT AKZEPTIEREN UND SICH MIT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN ERKLÄREN. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ABSCHLIESSEN, ERKLÄREN SIE, DASS SIE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN SIE NICHT ÜBER DIESE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER MIT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DAS PRODUKT NICHT VERWENDEN. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE EINE SCHRIFTLICHE UND UNTERSCHRIEBENE VEREINBARUNG DIREKT MIT EXABEAM, DIE DIESE VEREINBARUNG GANZ ODER TEILWEISE ERGÄNZT ODER ERSETZT.

Diese Vereinbarung wird zwischen LogRhythm, Inc., dba Exabeam, mit Sitz in 385 Interlocken Crescent, Suite 1050, Broomfield, CO 80021 („EXABEAM“) und Ihnen persönlich geschlossen, wenn Sie das Produkt in eigener Eigenschaft bestellt haben, oder, wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer anderen juristischen Person abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, diese juristische Person an diese Geschäftsbedingungen zu binden („KUNDE“). Diese Vereinbarung tritt in Kraft, je nachdem, welches der beiden Ereignisse früher eintritt: die erste Verwendung des Produkts durch den KUNDEN oder die ausdrückliche Handlung durch Klicken auf „Akzeptieren“ („Datum des Inkrafttretens“).

1. DEFINITIONEN

1.1 „Kundendaten“ bezeichnet alle: (i) auf SaaS hochgeladenen Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf PII; und (iii) Ergebnisse der Nutzung von SaaS durch den KUNDEN.

1.2 „PII“ bezeichnet personenbezogene Daten, d. h. ohne Einschränkung Namen, Telefonnummern, Postanschriften, Kreditkarteninformationen, Sozialversicherungsnummern und/oder Konto- oder Finanzinformationen des KUNDEN, die in der SaaS-Umgebung gehostet werden.

1.3 „Produkt“ bezeichnet die Datensicherheits- und Analyseprodukte von EXABEAM (proprietäre Hardware, Software und/oder SaaS) und alle zugehörigen Updates, Materialien und Dokumentationen, die dem KUNDEN von EXABEAM und seinen Lizenzgebern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

1.4 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die eine Partei („OFFENLEGER“) der anderen Partei („EMPFÄNGER“) vertraulich offenlegt und die als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ gekennzeichnet sind. Bei mündlicher oder anderweitiger Offenlegung wird dies innerhalb von 30 Tagen nach der Offenlegung schriftlich bestätigt. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäfts- und Finanzinformationen, Software, Quellcode und Spezifikationen, Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Geschäftsprognosen und -strategien, Personalinformationen und geschützte Informationen Dritter.

1.5 „SaaS“ bezeichnet die Bereitstellung von Softwareprodukten durch EXABEAM an den KUNDEN als von EXABEAM oder in dessen Namen gehostete Dienstleistung im Rahmen dieser Vereinbarung, die unter anderem das Hosting, die Verwaltung und die Wartung der in der gehosteten Umgebung bereitgestellten entsprechenden Softwareprodukte umfassen kann.

2. LIEFERUNG DES PRODUKTS

Exabeam liefert dem KUNDEN das Produkt mit den zugehörigen vertraulichen Informationen oder stellt es ihm zur Verfügung.

3. RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

3.1 NUTZUNG. EXABEAM gestattet dem KUNDEN, das Produkt ausschließlich zur internen Evaluierung für seine eigenen Geschäftszwecke gemäß den von den Parteien einvernehmlich vereinbarten Testkriterien zu verwenden. Der KUNDE ist nur berechtigt, das Produkt am Installationsort für die Dauer der Pilotphase zu verwenden. Der KUNDE darf das Produkt nicht für andere Zwecke verwenden und haftet ausschließlich gegenüber EXABEAM für Verstöße gegen diese Bedingungen.

3.2 SOFTWARE. Zur Evaluierung des Softwareprodukts und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt EXABEAM dem KUNDEN hiermit eine nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Ausführung und Anzeige des Softwareprodukts, ausschließlich in Objektcodeform, ausschließlich gemäß der von EXABEAM bereitgestellten Dokumentation und Materialien und ausschließlich zur eigenen internen Evaluierung der Produkte durch den KUNDEN während der Pilotphase.

3.3 SAAS. Zur Evaluierung von SaaS und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt EXABEAM dem KUNDEN hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Ausführung, Anzeige und zum Zugriff auf das Softwareprodukt über SaaS, ausschließlich in Übereinstimmung mit der von EXABEAM bereitgestellten Dokumentation und den Materialien und ausschließlich für den eigenen internen Evaluierungszwecken des KUNDEN während der Pilotphase.

3.4 EINSCHRÄNKUNGEN. Der KUNDE verpflichtet sich, Folgendes nicht zu tun: (i) das Produkt oder Teile davon zu vermieten, zu verkaufen, zu verleasen, zu verpfänden, zu belasten, ein Pfandrecht daran zu gewähren oder es anderweitig zu übertragen oder es zugunsten Dritter zu verwenden; (ii) das Produkt nicht zurückzuassemblieren, zurückzukompilieren oder zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode des Produkts oder die zugrunde liegenden vertraulichen Informationen zu ermitteln; (iii) das Produkt nicht mit anderer Software zu verschmelzen; (iv) das Produkt nicht auf oder mit einem System zu verwenden, für das es nicht vorgesehen ist (das vorinstallierte Softwareprodukt verbleibt im Hardwareprodukt); (v) das Produkt nicht auf eine Weise zu verwenden, die hierin nicht ausdrücklich genehmigt ist oder die illegal sein könnte.

3.5 DATENSCHUTZ. Im Hinblick auf die Bereitstellung von SaaS, bei der EXABEAM personenbezogene Daten des Kunden hostet, muss EXABEAM die Anforderungen und Standards der Datensicherheitsrichtlinie einhalten, die unter https://mycommunity.exabeam.com/category/help/kb/helplegal verfügbar ist. Anmeldedaten für das Community-Portal sind auf Anfrage erhältlich.

4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1 LAUFZEIT. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und endet gemäß diesem Abschnitt („Laufzeit“). Der KUNDE hat ab Lieferung des Produkts 45 Tage Zeit, eine Evaluierung durchzuführen („Pilotphase“).

4.2 ABLAUF. Bei Evaluierungen, die Hardwareprodukte umfassen, erlischt dieser Vertrag, sofern er nicht gekündigt wird, mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (1) Erhalt des zurückgesendeten Hardwareprodukts durch EXABEAM; oder (2) Zahlung des KUNDEN für das im Rahmen dieses Vertrags erhaltene Hardwareprodukt. Bei Evaluierungen von ausschließlich SaaS- oder Softwareprodukten erlischt dieser Vertrag am Ende der Pilotphase.

4.3 KÜNDIGUNG. EXABEAM kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den KUNDEN kündigen. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags kann EXABEAM diesen Vertrag sofort und ohne Benachrichtigung kündigen und ist berechtigt, das Produkt sofort in Besitz zu nehmen, wenn EXABEAM nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der KUNDE gegen diesen Vertrag verstößt oder insbesondere, dass das Produkt (i) missbraucht oder unter Verletzung dieses Vertrags verwendet wird; (ii) sich im Besitz eines nicht von EXABEAM autorisierten Dritten befindet; oder (iii) von Dritten beschlagnahmt zu werden droht. Wird dieser Vertrag aus einem anderen Grund als dem Ablauf der Pilotphase gekündigt, ist EXABEAM berechtigt, das Produkt sofort und auf alleinige Kosten des KUNDEN vom KUNDEN zurückzuholen.

4.4 WIRKUNG DER KÜNDIGUNG. Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen alle hierunter gewährten Lizenzen sofort, sofern der KUNDE keine gewerbliche Bestellung zum Kauf der bewerteten Produkte („Bestellung“) aufgibt, und der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche von EXABEAM im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellten Unterlagen und Materialien zurückzugeben oder zu vernichten. Haben die Parteien eine Bestellung abgeschlossen, unterliegt die gesamte zukünftige Nutzung des erworbenen Produkts den Bedingungen der Bestellung. Ungeachtet dessen muss der KUNDE bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung das Hardwareprodukt spätestens fünf Werktage nach Abschluss der Pilotphase an EXABEAM liefern. Um das Hardwareprodukt zu liefern, muss der KUNDE entweder: (i) das Hardwareprodukt unter Verwendung des dann gültigen Rückgabegenehmigungsverfahrens an EXABEAM zurücksenden; oder (ii) sofern der KUNDE eine vorherige schriftliche Genehmigung von EXABEAM erhält, EXABEAM während der regulären Geschäftszeiten des KUNDEN Zugang zum Hardwareprodukt gewähren, damit EXABEAM das Hardwareprodukt abholen kann. Wenn die Pilotphase endet und das Hardwareprodukt nicht wie hierin beschrieben an EXABEAM zurückgegeben wurde, erlischt das Recht des KUNDEN auf Rückgabe des Hardwareprodukts und der KUNDE muss das Hardwareprodukt gemäß Abschnitt 5 bezahlen.

4.5 ÜBERLEBEN. Die Abschnitte 1 (Definitionen), 3.4 (Einschränkungen), 5 (Zahlung), 4.4 (Wirkung der Kündigung), 4.5 (Überleben), 6 (Feedback), 7.1 (Eigentum), 8 (Verlustrisiko), 9 (Haftungsausschluss), 10 (Haftungsbeschränkung), 11 (Vertraulichkeit) und 12 (Allgemeines) bleiben auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf bestehen.

5. ZAHLUNG

Wenn das Produkt nicht wie in Abschnitt 4 beschrieben zurückgegeben wurde, stellt EXABEAM oder der von EXABEAM benannte Vertriebspartner eine Rechnung aus. Für Rechnungen, die von EXABEAM zu den jeweils aktuellen Listenpreisen ausgestellt werden, verpflichtet sich der KUNDE, diese Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

6. FEEDBACK

Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, sich regelmäßig mit EXABEAM zu treffen, um folgende Punkte zu besprechen und EXABEAM Informationen und Feedback zu geben: (1) Art und Umfang der Nutzung oder Bedienung des Produkts durch den KUNDEN; (2) alle Änderungen oder Vorschläge bezüglich des Produkts; (3) alle Fehler oder Funktionswünsche; und (4) die charakteristischen Bedingungen und Symptome, die zu den Fehlern oder vorgeschlagenen Funktionswünschen geführt haben, und zwar so detailliert, dass EXABEAM sie selbst reproduzieren kann. EXABEAM kann dem KUNDEN auch Zugriff auf sein Fehlerverfolgungssystem gewähren, wodurch der KUNDE Informationen zu Fehlern und Funktionswünschen direkt eingeben kann, und der KUNDE erklärt sich damit einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, EXABEAM umgehend telefonisch über Fehler, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Funktionswünsche oder Vorschläge zu informieren, die für das Produkt oder das Geschäft, die Technologie oder vertrauliche Informationen von EXABEAM relevant sind („Feedback“). Der KUNDE überträgt hiermit sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an diesem Feedback an EXABEAM, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechte; vorausgesetzt, dass auf nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang verzichtet wird) und wird auf Anfrage von EXABEAM wirtschaftlich angemessene Unterstützung leisten, um diese Abtretung abzuschließen.

7. EIGENTUM

7.1 EXABEAM. EXABEAM und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Eigentumsansprüche und Ansprüche an dem Produkt. Diese Vereinbarung überträgt weder EXABEAM noch dessen Lieferanten, je nach Fall, Rechte, Eigentumsansprüche oder Ansprüche an dem Produkt und den vertraulichen Informationen von EXABEAM, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Es bestehen keine stillschweigenden Lizenzen, und alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind EXABEAM und seinen Lizenzgebern vorbehalten.

7.2 KUNDE. Im Verhältnis zwischen KUNDE und EXABEAM behält der KUNDE alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf die KUNDENdaten. EXABEAM nutzt die KUNDENdaten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung von SaaS während der Pilotphase.

7.3 NUTZUNG VON SAAS. Der KUNDE sichert zu und gewährleistet, dass er die SaaS-Umgebung nicht auf eine Weise nutzt, die illegal ist oder illegale Aktivitäten fördert, und er ermächtigt oder gestattet auch keiner Person oder Organisation dies. Darüber hinaus sichert der KUNDE zu und gewährleistet, dass die KUNDENdaten: (i) keine Rechte von EXABEAM oder Dritten verletzen, missbrauchen oder beeinträchtigen; (ii) keine Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre oder Öffentlichkeit darstellen; oder (iii) nicht für die Verwendung bei illegalen Aktivitäten bestimmt sind oder illegale Aktivitäten fördern. Der hier verwendete Begriff „illegale Aktivität oder Förderung illegaler Aktivitäten“ umfasst ohne Einschränkung jede Art und Weise, die verleumderisch oder diffamierend oder anderweitig böswillig oder schädlich für eine Person oder Organisation sein könnte oder diskriminierend aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter ist.

8. VERLUSTRISIKO
Mit der Lieferung des Produkts trägt der KUNDE das gesamte Verlustrisiko, bis es wieder in den Besitz von EXABEAM gelangt. Der KUNDE verpflichtet sich, das Produkt in unbeschädigtem Zustand zu halten und es gemäß der Produktdokumentation zu bedienen. Der KUNDE wird keine Legenden oder Markierungen entfernen oder verändern, die darauf hinweisen, dass das Produkt Eigentum von EXABEAM oder dessen Lieferanten ist. Das Hardwareprodukt muss im gleichen Zustand an EXABEAM zurückgegeben werden, in dem es geliefert wurde, mit Ausnahme normaler Abnutzung. EXABEAM ist berechtigt, dem KUNDEN eine Rechnung zu stellen, und der KUNDE verpflichtet sich hiermit, für sämtliche Schäden am Produkt aufzukommen, die von EXABEAM nach eigenem Ermessen festgestellt werden.

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Ungeachtet jeglicher anderer Garantien, die dem Produkt beim Kauf beiliegen können, stellt EXABEAM das Produkt im Rahmen dieser Vereinbarung „wie besehen“ und „wie verfügbar“ zur Verfügung. Soweit gesetzlich zulässig, geben EXABEAM und seine Lizenzgeber keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Produkt ab und lehnen insbesondere die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung und der Eignung für einen bestimmten Zweck ab.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
EXABEAM UND SEINE LIZENZGEBER SIND GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN BEZUG AUF DAS PRODUKT ODER JEGLICHEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG WEDER VERTRAGLICH NOCH AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERER THEORIE VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR: (1) FÜR VERLUST ODER UNGENAUIGKEIT VON DATEN ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN, -DIENSTEN ODER -TECHNOLOGIE; (2) FÜR JEGLICHE INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE EINNAHMEN UND ENTGANGENE GEWINNE, SELBST WENN EXABEAM AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (3) EINE GESAMTHAFTUNG, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT ODER MIT DIESER VEREINBARUNG ZUSAMMENHÄNGT, IN EINER HÖHE VON MEHR ALS EINTAUSEND US-DOLLAR (1.000,00 $).

11. VERTRAULICHKEIT

11.1 Der EMPFÄNGER verpflichtet sich: (1) die vertraulichen Informationen des OFFENLEGERS streng vertraulich zu behandeln; (2) die vertraulichen Informationen des OFFENLEGERS nicht an Dritte weiterzugeben, außer wie unten beschrieben; und (3) die vertraulichen Informationen nur zu verwenden, um seinen Verpflichtungen nachzukommen und seine Rechte gemäß dieser Vereinbarung auszuüben. Der EMPFÄNGER darf die vertraulichen Informationen des OFFENLEGERS an seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben; (2) Der EMPFÄNGER verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu wahren; (3) Der EMPFÄNGER wird vertrauliche Informationen nur an diejenigen seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer weitergeben, die für die in dieser Vereinbarung ausdrücklich und eindeutig festgelegte Verwendung erforderlich sind, und nur, nachdem diese Mitarbeiter und Auftragnehmer schriftlich zugestimmt haben, an Bedingungen gebunden zu sein, die nicht weniger restriktiv sind als die Bestimmungen dieser Vereinbarung; und (4) Der KUNDE wird das Produkt oder vertrauliche Informationen oder direkte Produkte davon nicht unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften entfernen oder exportieren.

11.2 Die in diesem Abschnitt dargelegten Beschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, von denen der EMPFÄNGER nachweisen kann, dass sie (1) ihm vor ihrer Offenlegung durch den OFFENLEGER bekannt waren; (2) ohne ein Verschulden des EMPFÄNGERS öffentlich bekannt sind oder werden; (3) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigt ist; (4) vom EMPFÄNGER unabhängig entwickelt wurden; oder (5) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des OFFENLEGERS zur Veröffentlichung freigegeben wurden.

11.3 Die Parteien sind sich einig, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt einen unmittelbaren und irreparablen Schaden verursachen kann, für den finanzieller Schadenersatz kein ausreichender Rechtsbehelf wäre. Daher sind sich die Parteien einig, dass der OFFENLEGER zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder hierunter verfügbaren Rechtsbehelfen berechtigt ist, bei jedem zuständigen Gericht einen angemessenen Rechtsbehelf, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, zu beantragen, um seine Rechte und Interessen gemäß diesem Abschnitt zu schützen.

12. ALLGEMEINES

12.1 ANWENDBARES RECHT; UNTERLASSUNGSANSPRUCH. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und der Vereinigten Staaten ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen und ohne Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Parteien stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte in Santa Clara County, Kalifornien, zur Beilegung aller Streitigkeiten zu, die sich aus diesem Vertrag ergeben, vorausgesetzt, dass EXABEAM einen Unterlassungsanspruch zum Schutz seiner Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen bei jedem zuständigen Gericht oder Billigkeitsgericht geltend machen kann. Die obsiegende Partei in einem Verfahren zur Durchsetzung dieses Vertrags hat Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren.

12.2 VERZICHTSERKLÄRUNGEN; ÄNDERUNGEN; GESAMTER VERTRAG. Die Nichtausübung oder Verzögerung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht darauf dar, ebenso wenig schließt die teilweise Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis aus diesem Vertrag die weitere Ausübung aus. Verzichtserklärungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien vereinbart wurden. Dieser Vertrag stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien dar und ersetzt und annulliert alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und Mitteilungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

12.3 SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß eingeschränkt oder gestrichen, sodass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt.

12.4 GEGENSTÄNDE; AUTORISIERUNG. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden. Jede Partei erklärt, dass die Person, die diesen Vertrag in ihrem Namen unterzeichnet, ordnungsgemäß autorisiert und bevollmächtigt ist, diesen Vertrag im Namen der jeweiligen Partei abzuschließen.

12.5 BEHÖRDLICHE EINSCHRÄNKUNGEN. Das Softwareprodukt und die SaaS-Umgebung bestehen aus „Handelsartikeln“, „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“ gemäß der Definition dieser Begriffe in FAR 2.101 und DFARS 252.227-7014(a)(1). Die Bereitstellung der Software an Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden erfolgt ausschließlich gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und den zusätzlichen Bedingungen, die von den Parteien ordnungsgemäß schriftlich vereinbart wurden und die mit (a) den in 48 CFR 12.212 (für zivile Behörden) festgelegten Richtlinien oder (b) den in 48 CFR 227.7202-1 und 22.7202-3 (für Einheiten des Verteidigungsministeriums) festgelegten Richtlinien übereinstimmen.

Version 201015