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Was ist FISMA-Konformität? Anforderungen und Best Practices

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Inhaltsverzeichnis

    Was ist FISMA?

    FISMA, auch bekannt als Federal Information Sicherheitsmanagement Act von 2002, ist ein wichtiges US-Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der von der Bundesregierung genutzten Daten und Informationssysteme. Dieses Gesetz wurde als Reaktion auf die zunehmende Abhängigkeit von Informationstechnologie und die damit verbundene Notwendigkeit verabschiedet, die Informationssysteme des Bundes vor Bedrohungen zu schützen, die ihre Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit gefährden könnten.

    FISMA legt eine Reihe von Richtlinien und Standards fest, die vom National Institute of Standards and Technology (NIST) entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass Bundesbehörden und ihre Partner robuste Informationssicherheitskontrollen implementieren. Durch die Betonung eines risikobasierten Sicherheitsansatzes verpflichtet FISMA die Behörden zur Entwicklung, Dokumentation und Implementierung eines Informationssicherheitsprogramms. Dieses umfasst den Schutz von Informationen, die von oder im Auftrag von Regierungsbehörden gesammelt oder verwaltet werden.

    Die Einhaltung des FISMA ist für alle Bundesbehörden sowie für Organisationen, die mit Bundesbehörden und deren Daten arbeiten, verpflichtend. Durch die Einhaltung der FISMA-Anforderungen stellen diese Behörden und Organisationen sicher, dass sie die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der von ihnen verarbeiteten Daten und Informationen ergriffen haben. Die FISMA-Konformität spielt eine entscheidende Rolle für die Wahrung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten und Informationen der US-Bundesregierung.

    Über diesen Erklärer:

    Dieser Inhalt ist Teil einer Serie überPCI-Konformität.

    Empfohlene Lektüre:Was ist SIEM, warum ist es wichtig und 13 Schlüsselfunktionen.


    Wer muss FISMA-konform sein?

    Die folgenden Kategorien von Organisationen müssen die FISMA-Verordnung einhalten:

    • Alle Bundesbehörden, unabhängig von ihrer Größe oder der Art der Daten und Informationen, die sie verarbeiten.
    • Jede Organisation, die Verträge mit einer Bundesbehörde abschließt oder Daten von Bundesbehörden verarbeitet. Dazu gehören Organisationen des privaten Sektors, staatliche und lokale Behörden sowie gemeinnützige Organisationen. Ziel ist es, die Sicherheit der Daten der Bundesregierung zu gewährleisten, unabhängig davon, wer mit ihnen umgeht.
    • Auch Drittanbieter, die Daten von Bundesbehörden verarbeiten, müssen FISMA-konform sein. Dazu gehören Cloud-Dienstleister und IT-Dienstleister.

    Tipps vom Experten

    Steve Moore

    Steve Moore ist Vice President und Chief Security Strategist bei Exabeam. Er entwickelt Lösungen zur Bedrohungserkennung und berät Kunden zu Sicherheitsprogrammen und der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen. Er ist Moderator des „The New CISO Podcast“, Mitglied des Forbes Tech Council und Mitbegründer von TEN18 bei Exabeam.

    Meiner Erfahrung nach erfordert das Erreichen und Aufrechterhalten der FISMA-Konformität einen proaktiven und strukturierten Ansatz. Hier sind fortgeschrittene Strategien, die Unternehmen dabei helfen, ihre Compliance-Bemühungen zu optimieren und ihre Sicherheitslage zu verbessern:

    Verwenden Sie Tools zur kontinuierlichen Diagnose und Schadensbegrenzung (CDM)

    Nutzen Sie CDM-Tools zur Echtzeitüberwachung von Schwachstellen, Konfigurationsproblemen und unbefugtem Zugriff. Diese Tools liefern wertvolle Einblicke in Systemsicherheit und Compliance-Lücken und verbessern so Ihre Fähigkeit, die kontinuierlichen Überwachungsanforderungen der FISMA zu erfüllen.

    Automatisieren Sie Security Control Assessments (SCAs)

    Nutzen Sie automatisierte Tools, um die Wirksamkeit von Sicherheitskontrollen regelmäßig zu testen. Die Automatisierung von SCAs gewährleistet konsistente Auswertungen und reduziert den manuellen Aufwand für Compliance-Reporting.

    Nutzen Sie die Verbesserungen von NIST 800-53 Rev. 5

    Integrieren Sie die neuesten Updates von NIST SP 800-53 Rev. 5, die Datenschutzkontrollen, Lieferketten-Risikomanagement und Cloud-Sicherheit in den Vordergrund stellen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme den aktuellsten FISMA-Anforderungen entsprechen.

    Implementieren Sie die rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)

    Setzen Sie RBAC durch, um den Zugriff auf vertrauliche Daten und Systeme basierend auf den Rollen und Verantwortlichkeiten der Benutzer zu beschränken. Dies minimiert das Risiko von Insider-Bedrohungen und unterstützt das „Least Privilege“-Prinzip der FISMA.

    Entwickeln Sie einen dynamischen Systemsicherheitsplan (SSP)

    Halten Sie Ihr SSP über Systemänderungen, neue Bedrohungen und neue Compliance-Anforderungen auf dem Laufenden. Nutzen Sie automatisierte Workflows, um Updates in Echtzeit zu dokumentieren und so sicherzustellen, dass Ihr SSP ein zuverlässiges Compliance-Artefakt bleibt.


    Die drei Stufen der FISMA-Konformität

    Es gibt drei Stufen der FISMA-Konformität, die auf Grundlage der potenziellen Auswirkungen einer Sicherheitsverletzung auf die Geschäftstätigkeit, das Vermögen oder die Personen der Bundesbehörde bestimmt werden:

    • Geringe Auswirkungen: Systeme werden als Systeme mit geringer Auswirkung eingestuft, wenn die potenziellen Auswirkungen einer Sicherheitsverletzung begrenzt sind. In diesen Systemen hätte die unbefugte Offenlegung, Änderung oder Nichtverfügbarkeit von Informationen nur begrenzte negative Auswirkungen auf den Betrieb, das Vermögen oder Einzelpersonen des Unternehmens. Für Systeme mit geringer Auswirkung schreibt FISMA ein grundlegendes Maß an Sicherheitskontrollen vor, die in der Regel Standardsicherheitsmaßnahmen wie grundlegende Benutzerauthentifizierung und Zugriffskontrollen umfassen.
    • Mittlere Auswirkung: Systeme gelten als Systeme mit mittlerer Auswirkung, wenn die potenziellen Auswirkungen einer Sicherheitsverletzung zwar schwerwiegend, aber nicht gravierend sind. In diesen Fällen hätte die unbefugte Offenlegung, Änderung oder Nichtverfügbarkeit von Informationen schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Betrieb, das Vermögen oder Einzelpersonen des Unternehmens. Systeme mit mittlerer Auswirkung erfordern umfassendere Sicherheitskontrollen, darunter verbesserte Authentifizierung, strengere Zugriffskontrollrichtlinien und einen stärkeren Schutz vor Cyberbedrohungen.
    • Hohe Auswirkungsstufe: Systeme werden als Systeme mit hoher Auswirkung eingestuft, wenn die potenziellen Auswirkungen einer Sicherheitsverletzung schwerwiegend oder katastrophal sind. In solchen Systemen hätte die unbefugte Offenlegung, Änderung oder Nichtverfügbarkeit von Informationen schwerwiegende oder katastrophale negative Auswirkungen auf den Betrieb, das Vermögen oder Einzelpersonen des Unternehmens. Dies kann Bedrohungen für Menschenleben, schwere wirtschaftliche Schäden oder erhebliche Beeinträchtigungen der nationalen Sicherheit umfassen. Systeme mit hoher Auswirkung erfordern strengste Sicherheitskontrollen, die selbst vor den komplexesten Bedrohungen, wie z. B. fortgeschrittenen, anhaltenden Bedrohungen, schützen. Dazu gehören erweiterte Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung, kontinuierliche Überwachung und Funktionen zur Reaktion auf Vorfälle.

    Das National Institute of Standards and Technology (NIST) stellt in seiner Publikationsreihe Richtlinien und Mindestanforderungen für jede Ebene bereit, insbesondere in der NIST Special Publication 800-53 „Sicherheits- und Datenschutzkontrollen für Informationssysteme und Organisationen“.

    Jede Bundesbehörde ist dafür verantwortlich, ihre Informationen und Informationssysteme entsprechend dieser potenziellen Auswirkungsgrade zu kategorisieren und entsprechende Sicherheitskontrollen anzuwenden. Die Kategorisierung muss regelmäßig überprüft werden, da Betriebsänderungen oder neue Bedrohungen den Auswirkungsgrad der Systeme verändern können.

    Mehr erfahren:

    Lesen Sie unsere ausführliche Erklärung zu den PCI-Konformitätsstufen.


    FISMA-Konformitätsanforderungen

    Informationssysteminventar

    Gemäß FISMA sind Organisationen verpflichtet, ein Inventar aller innerhalb der Behörde verwendeten Informationssysteme zu führen. Dieses Inventar dient als umfassende Liste mit Details zu jedem System, beispielsweise zu dessen Zweck, Betriebsumgebung und den von ihm verarbeiteten Informationen.

    Das Inventar ist entscheidend für die Überwachung des Sicherheitsstatus jedes Systems und bildet die Grundlage für weitere FISMA-Compliance-Aktivitäten. Regelmäßige Aktualisierungen und Audits des Inventars stellen sicher, dass neue Systeme integriert und außer Betrieb genommene Systeme entfernt werden, wodurch die Genauigkeit und Relevanz des Inventars gewährleistet bleibt.

    Risiko- und Datentypkategorisierung

    Gemäß FISMA müssen Organisationen ihre Risiken und die von ihnen verarbeiteten Datentypen kategorisieren, um geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Bei diesem Kategorisierungsprozess werden die Sensibilität und der Wert der Informationen bewertet, um das erforderliche Schutzniveau zu bestimmen. Zu den Kategorien gehören typischerweise vertrauliche, eingeschränkte und öffentliche Informationen.

    Sensible Informationen wie persönliche Identifikationsdaten oder nationale Sicherheitsdaten erfordern im Vergleich zu weniger sensiblen Informationen höhere Sicherheitskontrollen. Die Kategorisierung von Datentypen ermöglicht die Anwendung maßgeschneiderter Sicherheitsmaßnahmen, die effizient und kostengünstig sind und einen robusten Schutz gewährleisten, ohne weniger kritische Informationen übermäßig zu schützen. Dieser Prozess ist entscheidend für die effektive Priorisierung von Sicherheitsmaßnahmen und -ressourcen.

    Systemsicherheitsplan

    Der Systemsicherheitsplan (SSP) ist ein formelles Dokument, das beschreibt, wie ein Unternehmen die notwendigen Sicherheitskontrollen für ein Informationssystem implementiert und aufrechterhält. Gemäß FISMA ist die Erstellung eines SSP eine wichtige Voraussetzung. Der SSP sollte einen detaillierten Überblick über die Sicherheitsanforderungen des Systems geben und die vorhandenen oder geplanten Kontrollen zur Erfüllung dieser Anforderungen beschreiben.

    Das SSP umfasst außerdem Rollen und Verantwortlichkeiten, Sicherheitsrichtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit dem System. Das SSP ist ein lebendiges Dokument, d. h. es muss regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen im System oder in der Betriebsumgebung widerzuspiegeln.

    Sicherheitskontrollen

    Sicherheitskontrollen sind Schutz- oder Gegenmaßnahmen, die eine Organisation zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Informationssysteme ergreift.

    FISMA verpflichtet Bundesbehörden zur Implementierung geeigneter Sicherheitskontrollen, die auf der Risikokategorisierung ihrer Informationssysteme basieren. Diese Kontrollen können verwaltungstechnischer, operativer oder technischer Natur sein und werden aus einem Standardkatalog von Kontrollen ausgewählt, beispielsweise der NIST Special Publication 800-53.

    Die Umsetzung dieser Kontrollen muss dokumentiert und ihre Wirksamkeit regelmäßig getestet und bewertet werden. Ziel dieser Kontrollen ist es, identifizierte Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren und so die Sicherheit und Belastbarkeit der Informationssysteme zu gewährleisten.

    Risikobewertungen

    Risikobewertungen sind ein Kernelement der FISMA-Compliance. Sie beinhalten eine gründliche Analyse der potenziellen Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit eines Informationssystems. Dieser Prozess umfasst die Identifizierung potenzieller Bedrohungen und Schwachstellen, die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und die Ermittlung der potenziellen Auswirkungen solcher Ereignisse.

    Das Ergebnis einer Risikobewertung hilft, das Risiko für das System zu verstehen und Entscheidungen über die notwendigen Sicherheitskontrollen zur Risikominimierung zu treffen. Regelmäßige Risikobewertungen sind erforderlich, um mit der sich verändernden Bedrohungslandschaft Schritt zu halten und sicherzustellen, dass die Sicherheitskontrollen langfristig wirksam bleiben.

    Zertifizierung und Akkreditierung

    Zertifizierung und Akkreditierung (C&A) sind wichtige Bestandteile des FISMA-Compliance-Prozesses. Sie dienen der formalen Bewertung und Autorisierung der Sicherheit von Informationssystemen vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen danach. Der Zertifizierungsprozess umfasst eine umfassende Bewertung der technischen und nicht-technischen Sicherheitsfunktionen eines Informationssystems, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen. Diese Bewertung umfasst die Prüfung der Wirksamkeit von Sicherheitskontrollen, die Identifizierung von Schwachstellen und die Bewertung des Risikos potenzieller Bedrohungen.

    Nach der Zertifizierung prüft ein leitender Mitarbeiter der Behörde im Rahmen des Akkreditierungsprozesses die Zertifizierungsunterlagen und die Ergebnisse der Risikobewertung, um zu entscheiden, ob die Risiken akzeptabel sind. Werden die Risiken als akzeptabel erachtet, erteilt der Mitarbeiter dem System die Betriebsgenehmigung (ATO). Diese Entscheidung basiert darauf, ob die Sicherheitskontrollen ausreichend und wirksam sind, um den Betrieb und die Vermögenswerte der Behörde zu schützen.

    Die Akkreditierung ist ein entscheidender Schritt, da sie die offizielle Akzeptanz des Risikos für den Betrieb, das Vermögen oder die Personen der Agentur auf der Grundlage der Implementierung vereinbarter Sicherheitskontrollen bedeutet. Dieser Prozess stellt sicher, dass nur Systeme betrieben werden dürfen, die strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen.


    Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des FISMA?

    Die Nichteinhaltung des FISMA kann für Organisationen schwerwiegende Folgen haben. Behörden, die sich nicht an das FISMA halten, müssen mit einer Rüge des Kongresses und einer Kürzung der Bundesmittel rechnen. Nichtstaatliche Organisationen riskieren Reputationsschäden und die Verweigerung künftiger Regierungsaufträge.


    Aufrechterhaltung der FISMA-Konformität

    Hier sind einige Best Practices, die Unternehmen dabei helfen können, die FISMA-Konformität zu erreichen.

    Implementierung eines Sicherheitsüberwachungsplans zur Datenaktivitäts- und Bedrohungserkennung

    Um die FISMA-Konformität aufrechtzuerhalten, sollten Unternehmen einen umfassenden Sicherheitsüberwachungsplan implementieren, der eine kontinuierliche Überwachung der Datenaktivität und die rechtzeitige Erkennung von Sicherheitsbedrohungen umfasst. Dieser Plan sollte Verfahren zur Überwachung des Netzwerkverkehrs, der Benutzeraktivitäten und der Zugriffsprotokolle enthalten, um ungewöhnliche oder nicht autorisierte Aktivitäten zu identifizieren, die auf eine Sicherheitsverletzung hinweisen könnten.

    Effektives Sicherheitsmonitoring umfasst den Einsatz automatisierter Tools zur Analyse großer Datenmengen auf potenzielle Bedrohungen sowie regelmäßige manuelle Kontrollen durch Sicherheitspersonal. Der Plan sollte auch Reaktionsstrategien für verschiedene Arten erkannter Bedrohungen festlegen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen Risiken schnell und effektiv minimieren und die Integrität und Sicherheit seiner Informationssysteme gewährleisten kann.

    Implementieren Sie die Verschlüsselung für Sensible Daten

    Durch die Verschlüsselung werden Daten in ein Format umgewandelt, das ohne einen Entschlüsselungsschlüssel unlesbar ist, und bieten so einen starken Schutz vor unbefugtem Zugriff und Datenlecks.

    Automatische Verschlüsselung stellt sicher, dass alle Daten, ob im Ruhezustand oder während der Übertragung, ohne manuelle Eingriffe verschlüsselt werden. Dies minimiert nicht nur das Risiko menschlicher Fehler, sondern gewährleistet auch ein einheitliches Schutzniveau für alle Daten. Automatische Verschlüsselung kann durch verschiedene Tools und Technologien erreicht werden, darunter Datenbanken mit nativer Datenverschlüsselung und Verschlüsselungs-Gateways, die Daten beim Durchlaufen automatisch verschlüsseln.

    Entwickeln Sie einen risikobasierten Ansatz

    Die FISMA-Konformität erfordert von Unternehmen die Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die Informationssicherheit. Dies bedeutet, potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren, das damit verbundene Risiko zu bewerten und Kontrollen zu deren Minimierung zu implementieren.

    Der Risikobewertungsprozess umfasst die Identifizierung der zu schützenden Vermögenswerte, die Ermittlung potenzieller Bedrohungen und Schwachstellen, die Bewertung der Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit dieser Bedrohungen sowie die Priorisierung der Risiken anhand ihrer potenziellen Auswirkungen. Nach der Risikobewertung können Unternehmen Maßnahmen zu deren Minderung implementieren.

    Regelmäßige Überwachung der Informationssicherheitssysteme und Anzeige von Eskalationspfaden und RCA für Änderungen der Sicherheitslage

    Die regelmäßige Überwachung der Informationssicherheitssysteme ist für die kontinuierliche Einhaltung des FISMA unerlässlich. Diese Überwachung sollte kontinuierliche Kontrollen der Wirksamkeit der implementierten Sicherheitskontrollen, die Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und die Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Systeme gegen neue und sich entwickelnde Bedrohungen umfassen.

    Der Sicherheitsüberwachungsplan sollte Eskalationspfade für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen detailliert beschreiben und die Verantwortlichen für die verschiedenen Stufen des Vorfalls benennen. Darüber hinaus sollte er eine klare Methodik für die Ursachenanalyse (RCA) bereitstellen, um die zugrunde liegenden Gründe für Änderungen der Sicherheitslage zu verstehen. Diese Analyse hilft dabei, fundierte Entscheidungen zur Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen und zur Vermeidung künftiger Sicherheitsverletzungen zu treffen.

    Verfolgen Sie die Wirksamkeit von Sicherheitskontrollen

    Um die FISMA-Konformität sicherzustellen, reicht es nicht aus, Sicherheitskontrollen einfach zu implementieren. Unternehmen müssen auch deren Wirksamkeit überwachen. Dazu gehören regelmäßige Audits und Bewertungen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen wie vorgesehen funktionieren und das erforderliche Schutzniveau bieten.

    Unternehmen sollten außerdem über einen Prozess verfügen, um etwaige Mängel zu beheben, die bei diesen Bewertungen festgestellt werden. Dies kann die Aktualisierung von Sicherheitskontrollen, die Schulung von Mitarbeitern oder die Implementierung neuer Technologien umfassen.

    Darüber hinaus sollten Unternehmen detaillierte Aufzeichnungen dieser Bewertungen führen. Diese Aufzeichnungen können wertvolle Einblicke in die Informationssicherheitslage des Unternehmens liefern und dazu beitragen, die Einhaltung der FISMA-Anforderungen nachzuweisen.

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