 
      Welche Auswirkungen hat die DSGVO Log-Management?
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Inhaltsverzeichnis
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen, Behörden und Privatpersonen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sind oder dort geschäftlich tätig sind. Diese Unternehmen sind verpflichtet, die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu schützen. Unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU erfolgt, soll die DSGVO sicherstellen, dass die Datenschutzrechte von Einzelpersonen geachtet und geschützt werden.
Jede Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern erhebt, verarbeitet oder speichert, muss die DSGVO-Anforderungen erfüllen. Dazu gehören multinationale Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, riskieren hohe Geldstrafen – bis zu 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Organisationen, die Protokolldaten von Anwendungen und Infrastrukturen erfassen, analysieren und speichern, müssen die DSGVO-Anforderungen beachten, sofern die Protokolldaten EU-Bürger betreffen. Wir besprechen die Auswirkungen der DSGVO auf die Protokollierung und Best Practices zur Gewährleistung der DSGVO-Konformität Ihrer Protokollierungspraktiken.
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Dieser Inhalt ist Teil einer Reihe zur DSGVO-Konformität.
Einwilligung und Berechtigungen in der DSGVO verstehen
Im Zusammenhang mit der DSGVO-Konformität sind Einwilligung und Erlaubnis zwei wichtige Begriffe. Einwilligung bezeichnet die ausdrückliche Erlaubnis einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Gemäß DSGVO muss die Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig erfolgen. Das bedeutet, dass Personen klare Informationen über die Verwendung ihrer Daten erhalten und aktiv zustimmen müssen. Erlaubnis ist der Prozess, bei dem eine Organisation die Zustimmung zu verschiedenen Datenverarbeitungsaktivitäten einholt. Jeder Zweck der Datenverarbeitung erfordert eine separate Einwilligung.
Die Einwilligung ist neben vertraglicher Notwendigkeit und rechtlicher Verpflichtung nur eine von sechs Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, die von der DSGVO anerkannt werden. Damit eine Einwilligung gültig ist, muss sie freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig erfolgen. Das bedeutet, dass Einzelpersonen eine echte Wahl haben müssen, ihre Einwilligung zu erteilen, ohne unangemessenen Druck oder Einfluss, der ihre Entscheidung beeinflussen könnte.
Zu den Voraussetzungen für eine gültige Einwilligung gehört die Information der betroffenen Personen darüber, wer die Daten erhebt (der Verantwortliche), welche Arten von Daten erhoben werden, wie diese verwendet werden und zu welchem Zweck diese Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus müssen die betroffenen Personen über ihr Recht informiert sein, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dies sollte so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung. Die DSGVO betont, dass die Einwilligung nicht als pauschale Zustimmung zu allen Formen der Datenverarbeitung zu verstehen ist, sondern an konkrete Zwecke gebunden sein sollte, die dem Betroffenen klar kommuniziert werden.
Für wen gilt die DSGVO?
Wer muss die Datenschutzaspekte der DSGVO einhalten?
Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten, müssen die Datenschutzaspekte der DSGVO einhalten. Dies gilt sowohl für Unternehmen innerhalb der EU und des EWR als auch für Unternehmen außerhalb dieser Regionen, sofern sie Waren oder Dienstleistungen für EU- und EWR-Bürger anbieten oder deren Verhalten überwachen. Die Einhaltung der DSGVO ist unabhängig von Größe, Branche oder Standort eines Unternehmens obligatorisch.
Zu den Unternehmen, die die Datenschutzbestimmungen der DSGVO einhalten müssen, gehören große Konzerne, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und sogar Einzelunternehmer, die beruflich mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Verordnung gilt branchenübergreifend und legt den Schwerpunkt auf einen universellen Ansatz zum Schutz personenbezogener Daten in ihrem Geltungsbereich.
Wer muss die Protokollierungsaspekte der DSGVO einhalten?
Die Einhaltung der Protokollierungsaspekte der DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO verarbeiten. Dies umfasst Organisationen, die personenbezogene Daten von EU- und EWR-Bürgern erheben, speichern oder verwenden, einschließlich solcher mit Sitz außerhalb dieser Regionen, die EU-Bürger ansprechen oder überwachen. Die Anforderung gilt für alle Branchen und Größen von Organisationen, die Datenverarbeitungsaktivitäten durchführen, die unter die DSGVO fallen.
Zu den für die Protokollierung gemäß DSGVO verantwortlichen Stellen gehören Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Verantwortliche legen Zweck und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, während Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen handeln. Beide müssen eine genaue und sichere Protokollierung der Datenverarbeitungsaktivitäten gewährleisten, um die Einhaltung der DSGVO-Grundsätze, insbesondere hinsichtlich Rechenschaftspflicht und Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten, nachzuweisen.
Welche DSGVO-Anforderungen gelten für die Verwaltung von Protokolldaten?
Verfolgung des Datenzugriffs
Die Nachverfolgung des Datenzugriffs ist eine grundlegende Anforderung der DSGVO, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Unternehmen müssen detaillierte Protokollierungsmechanismen implementieren, um jeden Datenzugriff zu protokollieren, einschließlich der Angabe, wer auf die Daten zugegriffen hat, wann und zu welchem Zweck. Dazu gehört die Einrichtung von Prüfprotokollen, die umfassende Informationen über Benutzerinteraktionen mit personenbezogenen Daten erfassen.
Diese Protokolle sollten sicher gespeichert und vor Manipulation geschützt werden. Durch die Implementierung robuster Zugriffskontrollen wird sichergestellt, dass nur autorisiertes Personal auf sensible Daten zugreifen kann. Regelmäßige Überprüfungen der Zugriffsprotokolle sind entscheidend, um unbefugte Zugriffsversuche zu identifizieren und zu verhindern. Dadurch wird die Datensicherheit und die Einhaltung der DSGVO gewährleistet.
Nachverfolgung von Datenänderungen
Die Nachverfolgung von Datenänderungen ist unerlässlich, um die Integrität und Genauigkeit personenbezogener Daten gemäß DSGVO zu gewährleisten. Unternehmen sollten alle Änderungen an personenbezogenen Daten protokollieren, einschließlich der Art der Änderungen, der Person, die sie vorgenommen hat, und des Zeitpunkts. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Datenänderung bis zu ihrer Quelle zurückverfolgt werden kann und ein klarer Prüfpfad entsteht.
Diese Änderungsprotokolle müssen geschützt werden, um unbefugte Änderungen zu verhindern. Durch die detaillierte Aufzeichnung von Datenänderungen können Unternehmen unbefugte oder fehlerhafte Änderungen schnell erkennen und korrigieren. So wird die Zuverlässigkeit ihrer Datenverarbeitungsaktivitäten gewährleistet und die Einhaltung der DSGVO gewährleistet.
Protokollierung DSGVO-spezifischer Aktivitäten
Die Protokollierung DSGVO-spezifischer Aktivitäten umfasst die Aufzeichnung von Aktionen, die in direktem Zusammenhang mit der DSGVO-Konformität stehen, wie z. B. die Einholung von Einwilligungen, die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA). Diese Protokolle sollten detaillierte Informationen zu jeder Aktivität enthalten, um sicherzustellen, dass alle Compliance-Bemühungen gut dokumentiert sind.
Diese umfassende Protokollierung dient im Falle von Audits oder Untersuchungen als Nachweis der Compliance. Unternehmen sollten diese Protokolle regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle DSGVO-bezogenen Aktivitäten korrekt durchgeführt und etwaige Probleme umgehend behoben werden.
Einwilligung zur Protokollierung und die damit verbundenen Umstände
Die Protokollierung der Einwilligung und der damit verbundenen Umstände ist ein entscheidender Aspekt der DSGVO-Konformität. Unternehmen müssen dokumentieren, wann und wie die Einwilligung eingeholt wurde, einschließlich des spezifischen Kontexts und Zwecks, für den sie erteilt wurde. Dazu gehört die Aufzeichnung des Inhalts von Einwilligungsformularen, der Methode zur Einholung der Einwilligung (z. B. Online-Formulare, persönlich) und aller zusätzlichen Bedingungen oder Einschränkungen, die mit der Einwilligung verbunden sind.
Durch die Führung detaillierter Einwilligungsprotokolle können Unternehmen eindeutig nachweisen, dass die betroffenen Personen umfassend informiert wurden und ihre Einwilligung freiwillig erteilt wurde. Diese Dokumentation ist unerlässlich, um die Einhaltung der strengen DSGVO-Anforderungen an eine rechtmäßige Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nachzuweisen.
Verschlüsselung und Speicherung
Verschlüsselung und sichere Speicherung von Protokolldaten sind entscheidend für den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen. Protokolle mit personenbezogenen Daten müssen sowohl im Ruhezustand als auch während der Übertragung verschlüsselt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Die Implementierung starker Verschlüsselungsprotokolle stellt sicher, dass die Daten auch bei unbefugtem Abfangen oder Zugriff unlesbar und sicher bleiben.
Unternehmen sollten außerdem sichere Speicherpraktiken einführen, beispielsweise verschlüsselte Datenbanken und sichere Cloud-Speicherlösungen. Regelmäßige Aktualisierungen der Verschlüsselungsmethoden und Sicherheitsüberprüfungen können den Schutz der Protokolldaten weiter verbessern.
Best Practices für DSGVO-Protokollierung und -Überwachung
Bewahren Sie Protokolle nur so lange auf, wie Sie sie benötigen
Die Aufbewahrung von Protokollen für einen angemessenen Zeitraum ist ein wichtiger Aspekt der DSGVO-Konformität. Unternehmen sollten eine Datenaufbewahrungsrichtlinie festlegen, die die Aufbewahrungsdauer von Protokollen basierend auf rechtlichen und betrieblichen Anforderungen festlegt. Dies stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig gespeichert werden und entspricht dem DSGVO-Grundsatz der Datenminimierung. Die regelmäßige Überprüfung und Bereinigung veralteter Protokolle reduziert das Risiko einer unnötigen Datenfreigabe.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Gründe für die Aufbewahrungsfristen verschiedener Protokolltypen zu dokumentieren. Diese Dokumentation unterstützt die Compliance, indem sie einen klaren Prüfpfad bereitstellt, der begründet, warum bestimmte Daten für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.
Beschränken Sie den Zugriff auf Protokolle mit Personenbezogene Daten
Die Beschränkung des Zugriffs auf Protokolle mit personenbezogenen Daten ist für die Einhaltung der DSGVO unerlässlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur autorisiertes Personal mit berechtigtem Interesse Zugriff auf diese Protokolle hat. Strenge Zugriffskontrollen, wie z. B. rollenbasierte Zugriffsberechtigungen, tragen dazu bei, den Protokollzugriff basierend auf der Rolle des Benutzers innerhalb des Unternehmens einzuschränken. Dies minimiert das Risiko einer unbefugten oder versehentlichen Offenlegung vertraulicher Informationen in den Protokollen.
Darüber hinaus sollten Unternehmen die Zugriffsrechte regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um Änderungen bei Rollen oder Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen. So wird sichergestellt, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten stets den aktuellen betrieblichen Anforderungen und Compliance-Anforderungen entspricht.
Sicherstellen, dass der Zugriff auf Protokolle und Aktionen mit protokollierten Daten selbst protokolliert und überprüfbar sind
Für die Einhaltung der DSGVO ist es entscheidend, dass der Zugriff auf Protokolle und die damit verbundenen Aktionen protokolliert und nachprüfbar sind. Dazu werden Meta-Protokolle erstellt, die protokollieren, wer wann auf die primären Protokolle zugegriffen hat und welche Vorgänge mit den protokollierten Daten durchgeführt wurden, z. B. das Anzeigen, Bearbeiten oder Löschen von Datensätzen. Diese Protokollierungsebene ist unerlässlich für einen sicheren und transparenten Prüfpfad, der die Einhaltung der DSGVO-Grundsätze zur Rechenschaftspflicht und Transparenz belegt.
Darüber hinaus ermöglicht ein System zur Protokollprüfung, dass Unternehmen unbefugte Zugriffe oder Änderungen umgehend erkennen können. Es beugt potenziellem Missbrauch personenbezogener Daten vor, indem es alle Interaktionen mit Protokolldaten nachvollziehbar macht.
Zugriff und Anfragen überwachen
Die Überwachung von Zugriffen und Anfragen ist ein entscheidender Bestandteil der DSGVO-Konformität. Dazu müssen Systeme eingerichtet werden, die jeden Zugriff auf personenbezogene Daten und die entsprechenden Anfragen protokollieren, unabhängig davon, ob diese von internen oder externen Nutzern gestellt werden. Dazu gehört die Verfolgung des Anfragezwecks, der Identität des Anfragenden und der abgerufenen Daten. Eine effektive Überwachung stellt sicher, dass Unternehmen unbefugte Zugriffe oder ungewöhnliche Anfragemuster, die auf eine potenzielle Sicherheitsverletzung oder einen Datenmissbrauch hinweisen könnten, schnell erkennen können.
Darüber hinaus müssen Überwachungsmechanismen in der Lage sein, bei verdächtigen Aktivitäten in Echtzeit Warnungen zu generieren. Dies ermöglicht eine sofortige Untersuchung und Reaktion, um potenzielle Schäden zu minimieren. Durch die proaktive Überwachung von Zugriffen und Anfragen erfüllen Unternehmen nicht nur die DSGVO-Anforderungen, sondern stärken auch ihre allgemeine Datenschutzlage.
DSGVO-Konformität mit Exabeam
Exabeam unterstützt Unternehmen dabei, sowohl die technologischen als auch die betrieblichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, darunter:
- Reduzierung externer Bedrohungen: Exabeam arbeitet mit bestehenden Sicherheitslösungen zusammen und nutzt maschinelles Lernen und Verhaltensanalysen, um ungewöhnliche Aktivitäten zu identifizieren, die auf den Versuch eines Angreifers hindeuten könnten, Daten zu finden und darauf zuzugreifen. Die Bedrohungszeitleisten Exabeam kombinieren Ereignisse aus Anomalien und Korrelationsregeln, um Ereignisse nach Benutzer oder Gerät zu gruppieren.
- Reduzierung interner Bedrohungen: Exabeam arbeitet mit Identitäts- und Zugriffsverwaltungslösungen zusammen, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern, die durch versehentlichen oder böswilligen Missbrauch zugewiesener Berechtigungen entstehen. Durch die Kennzeichnung von Aktivitäten, die für einen bestimmten Benutzer nicht der Norm entsprechen, hilft Exabeam potenzielle Vorfälle zu erkennen, die zu Datendiebstahl führen könnten. Ideale Protokollquellen, die Anwendungsfällen zugeordnet sind, und das MITRE ATT&CK Ⓡ-Framework zeigen, welche Tools im Sicherheitsarsenal kombiniert werden können, um ein klares Bild der Ereignisse zu zeichnen.
Visualisierung und Dashboards: Exabeam bietet klare, Compliance-basierte DSGVO-Dashboards zum einfachen Herunterladen, Exportieren oder regelmäßigen Versenden per E-Mail zur Unterstützung der DSGVO-Vorgaben und der Anforderungen des Datenschutzbeauftragten.
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